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Home > Dokumentation Sammelanhörungen Guinea

Asyl- und Abschiebepolitik am Beispiel Guinea

Passbeschaffungsverfahren in Zusammenarbeit mit guineischen Delegationen

Zusammenfassung

Lage der Menschenrechte und Asylverweigerung

Der westafrikanische Staat Guinea ist eines der ärmsten Länder der Welt. Obwohl reich an Bodenschätzen, investieren westliche Konzerne zögerlich, landen erhebliche Anteile der Einnahmen und Subventionen auf den privaten Konten der politischen und wirtschaftlichen Machthaber. Politisch folgten der Barbarei der Kolonialzeit Jahrzehnte der Diktatur. Elend und politische Verfolgung zwangen immer mehr Menschen ihre Heimat zu verlassen, in der Hoffnung im "Gelobten Land" Europa Schutz vor Verfolgung, Folter und Ermordung zu finden, in der Hoffnung hier ein paar Euro zu verdienen um die Familie in der Heimat ernähren zu können.

Bis vor wenigen Jahren konnten zumindest diejenigen Guineer auf Hilfe in Deutschland hoffen, denen es gelungen war aus den Folterzentren der "Berets Rouges" (eine brutale und gefürchtete paramilitäische Polizeitruppe, die dem unmittelbaren Befehl des Präsidenten untersteht) und der dem Sicherheitsministerium unterstehenden Polizeieinheiten zu fliehen. Viele erhielten in Deutschland Asyl.

Dies sollte sich auf dubiose Weise ab 2003 ändern. Die Innenminister von Land und Bund nahmen eine in Guinea formal beschlossene Verfassung als Vorwand für alle nun anstehenden Asylverfahren Guinea als demokratischen Staat zu bezeichnen, politische Verfolgung zu verneinen und einen Anspruch auf Asyl abzulehnen. Die Anerkennungsquote von Guineern sank auf unter 1 Prozent. Vielsagend: Das Auswärtige Amt warnt Reisende nach Guinea weiterhin bezüglich der Lage der Menschenrechte, für die Asylentscheider des Bundesamts für Migration und die Richter an den Verwaltungsgerichten gibt es keine politische Verfolgung, also keine Asylgründe.

Ist ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt, wird der Flüchtling ausreisepflichtig. Weigert er sich auszureisen, beginnt die Abschiebemaschinerie. In diesem Verwaltungsprocedere zeigen sich die für Passbeschaffung und Abschiebung zuständigen Behörden sehr bemüht die Rechtfertigungsstrategien des Auswärtigen Amtes und der auf Reduzierung von Flüchtlingszahlen erpichten Bundes- und Länderregierungen auch zur Rechtfertigung ihrer eigenen Aktivitäten in Anspruch zu nehmen. Noch im Jahre 2006 bezeichneten Dortmunder Behördenleiter gegenüber Medienvertretern Guinea als "sicheres Land", Verfolgung und Folter wurden als Gerüchteküche abgetan.

Es fiel den deutschen Ministerien, Gerichten und Behörden in den vergangenen Jahren leicht die guineische Diktatur zu einem "sicheren Land" zu verklären und Menschenrechtler, Abschiebungskritiker und Flüchtlinge als unglaubwürdig hinzustellen, denn die Zustände in Guinea lagen seit Jahren nicht im Fokus des Weltinteresses, selbst Menschenrechtsorganisationen schienen das Land nicht gezielt zu beobachten, es gab kaum Daten mit "Beweischarakter". Mündliche Berichte von Flüchtlingen und sachkundigen Einzelpersonen wurden von den Medien beachtet nicht von Ministerien und Behörden. Die in Guinea gegründete Menschenrechtsorganisation war aufgrund massiver Bedrohung und Behinderung im eigenen Land nicht in der Lage effektiv zu arbeiten. Die konsequente Zensur guineischer Medien, die ständige Bedrohung von Journalisten und die Überwachung der ins Ausland adressierten Post machten die Berichterstattung über die tatsächlichen Zustände im Land zu einem lebensgefährlichen Unterfangen.

Während Behördenvertreter und Verwaltungsrichter ihre Behauptungen nicht belegen müssen, werden Abschiebungskritiker und Menschenrechtler diesbezüglich in die Pflicht genommen und aufgefordert objektiv überprüfbare Beweise für Folter und Verfolgung vorzulegen.

Ende 2006 erschien ein erster umfassender Bericht zur Lage der Menschenrechte von Human Rights Watch, 2007 folgten zwei ergänzende Dokumentationen von Human Rights Watch und Amnesty International. Sie blieben ohne Auswirkung auf Asyl- und Abschiebepraxis. Ende 2007 war von Behördenseite zu hören, das seien doch nur ein paar "Internetseiten". Zudem wurde in Kenntnis der genannten Guinea-Reports nur die Darstellung des Auswärtigen Amtes, es gäbe keine Hinweise auf Gefährdungen für abzuschiebene Oppositionelle, als Grundlage für die Abschiebepraxis genommen mit der Begründung, allein das Auswärtige Amt leiste eine "neutrale Bewertung".

Passbeschaffungsverfahren in Zusammenarbeit mit guineischen Delegationen

Ein erheblicher Teil der in den vergangenen Jahren abgelehnten Asylbewerber aus Guinea lebt ohne gültige Papiere in Deutschland. Diese Menschen können nicht abgeschoben werden. Zuständig für eine Beschaffung von Papieren ist zunächst die guineische Botschaft. Diese hat bis vor einigen Monaten nur sehr zögerlich und unwillig auf die Wünsche der Ausländerbehörden reagiert, zumal es seitens der guineischen Regierung aus mehreren Gründen offensichtlich kein Interesse gab, Flüchtlinge wieder aufzunehmen.

Zur Beschleunigung des Abschiebungsverfahrens wurde deshalb ein alternatives Vogehen beschlossent: Es wurde eine Delegation, bestehend aus zwei Mitarbeitern des guineischen Sicherheitsministeriums und zwei Mitarbeitern des guineischen Außenministeriums nach Deutschland eingeladen mit dem Auftrag, Flüchtlinge als Staatsangehörige Guineas zu identifizieren und Passersatzpapiere auszustellen. Seit 2005 sollte diese Delegation regelmäßig in deutschen Ausländerbehörden arbeiten.

Im Jahr 2005 war diese Delegation zweimal in Hamburg tätig, im März 2006 arbeitete sie in Dortmund. Für die Ausländerbehörden mit Erfolg, für mehrere Hundert Personen wurden Passersatzpapiere ausgestellt, Ministerien und Ausländerbehörden kündigten an, die Abschiebungen nun zügig vollziehen zu wollen.

Bereits in Hamburg sorgte das Verfahren für Protest und öffentliche Aufregung, in Dortmund endete der luxuriöse Aufenthalt der Delegation mit einem Eklat: Zunächst führten die Aufdeckung faktischer Verfahrensmängel und Hinweise auf die in Guinea übliche Korruption zu einer kritischen öffentlichen Auseinandersetzung um die Zuverlässigkeit der Identifizierungsmaßnahmen der guineischen Beamten. Dann führten Aussagen von Guineern zu dem Vorwurf, der Leiter der guineischen Delegation sei seit Jahren als Schleuser aktiv. Glaubhafte Zeugenaussagen führten zu einem langwierigen Ermittlungsverfahren. Die deutschen Behörden verzichteten zunächst auf eine weitere Inanspruchnahme der Dienste dieser Delegation.

Erst im Juli 2007 wurde eine erneute Anhörung in Braunschweig versucht, der bisherige Leiter der Delegation war nicht mehr erwünscht, unmittelbar vor Beginn der Anhörungen sorgten Turbulenzen für eine komplette Neubesetzung der Delegation. Diese reiste verspätet an, der neue Delegationsleiter zog es vor, überhaupt nicht zu erscheinen. Die Ausländerbehörden ließen die Delegation auch ohne einen verantwortlichen Leiter arbeiten, allerdings zum ersten Mal mit mäßigem Erfolg, denn die meisten der vorgeladenen Flüchtlinge erschienen nicht. Auch polizeiliche Fahndungen nach Vorgeladenen und eine Verlängerung des Aufenthalts der guineischen Beamten führten nicht zur gewünschten Quote an Passersatzpapieren.

Für die deutschen Behörden nicht die einzige Pleite: Während die Delegation in Braunschweig Überstunden machen musste, hatte in Guinea eine innenpolitische Auseinandersetzung um die Tätigkeit der Delegation in Braunschweig begonnen. Inzwischen war es in Guinea in der Öffentlichkeit und in den Reihen der parlamentarischen Opposition mit Empörung zur Kenntnis genommen worden, dass diese Delegationen nicht im Dienste ihrer Landleute zwecks Aufenthaltslegitimierung tätig waren, sondern gegen die Interessen ihrer Landsleute deren Abschiebung ermöglichte. Der guineische Außenminister sah sich kurzfristig gezwungen sich öffentlich von der Tätigkeit der Delegation zu distanzieren. Er kündigte das Ende des Delegationsverfahrens an und bewirkte bereits am folgenden Tag einen entsprechenden Beschluss des Ministerrates.

Am 27. August 2007, knapp einen Monat nach Abreise der guineischen "Rumpfdelegation" aus Braunschweig, informierte Guinea die deutsche Bundesregierung in Form einer Verbalnote über das Aussetzen weiterer Identifizierungs- und Rückführungsmaßnahmen von guineischen Staatsangehörigen.

Ab Anfang September 2007 setzten u.a. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die Abschiebungen nach Guinea bis auf weiteres aus und entließen Guineer aus der Abschiebehaft.

Passbeschaffung und Abschiebungen 2008

Die guineische Regierung musste Ende 2007 ihre Blockadehaltung gegen Abschiebungen aus Deutschland aufgeben und akzeptiert seitdem Abschiebungen in kleinen Gruppen und als Zivilflug getarnt in Passagiermaschinen.

Seit Jahresbeginn warnen Menschenrechtsorganisationen, UNHCR und die World Crisis Group vor einer weiteren Zunahme der Menschenrechtsverletzungen in Guinea. Weder diese Dokumente noch der Bericht des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung (CDU-Mitglied Günter Nooke bestätigte in einem Interview mit der Deutschen Welle am 23.11.2007 die Existenz des Militärgefängnisses Kassa mit politischen Häftlingen) werden einen Wandel bei den wenigen noch anstehenden Asylentscheidungen oder gar einen Abschiebestopp bewirken.

Im Gegenteil: Derzeit bemühen sich u.a. das Bundesinnenministerium, das Innenministerium NRW, die Ausländerbehörde Hamburg und die Zentrale Ausländerbehörde Dortmund um eine effektivere Zusammenarbeit mit der guineischen Botschaft in Berlin und um das Zustandekommen eines "Rückführungsabkommens" mit der guineischen Regierung.

Afrikanische Flüchtlinge, bei denen die Ausländerbehörden eine guineische Herkunft vermuten, werden seit Ende 2007 der guineischen Botschaft in Berlin vorgeführt, dort werden nun die Identifizierungsmaßnahmen durchgeführt.

Dokumentation "Passbeschaffungsverfahren in Zusammenarbeit mit guineischen Delegationen"

Der Vorstand von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Dortmund wird an dieser Stelle im Laufe des Jahres eine ausführliche Dokumentation zum Thema "Passbeschaffungsverfahren in Zusammenarbeit mit guineischen Delegationen" veröffentlichen. Diese Dokumentation wird die bisherigen beiden Veröffentlichungen zu diesem Thema ersetzen.

Im Dezember 2006 erschien die Broschüre "Massenabschiebung in Folterstaat verhindern!", sie enthält u.a. die wesentlichen Informationen zur Tätigkeit der guineischen Delegation unter Leitung von N'Faly Keita in Dortmund.
Massenabschiebung in Folterstaat verhindern! (PDF 137kb)

Die Vorgänge im Zeitraum Juli bis September 2007 vom Beginn der Sammelanhörung in der ZAAB Braunschweig bis zur Verbalnote der guineischenRregierung über das Aussetzen weiterer Identifizierungs- und Rückführungsmaßnahmen von guineischen Staatsangehörigen sind dokumentiert in der Broschüre "Rumpfdelegation schrumpft Legitimation", erschienen im Dezember 2007.
Rumpfdelegation schrumpft Legitimation (PDF 120kb).

Dokumente

Logo von AntidotAmnesty International

Guinea:
"Soldiers were shooting everywhere"

Report zur Lage der Menschenrechte
27. Juni 2007


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Cover-Abbildung des Berichts von Human Rights WatchHuman Rights Watch (Hrsg.)

Dying for Change
Brutality and Repression by Guinean Security Forces in Response to a Nationwide Strike
April 2007


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Mourir pour le changement

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Logo von AntidotWalter Angst

Charter nach Conakry
erschienen in: antidot 12/2006

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Cover-Abbildung des Berichts von Human Rights WatchHuman Rights Watch (Hrsg.)

The Perverse Side of Things

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Le côté pervers des choses

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Hinweis: Der folgende externe Link öffnet ein neues FensterGuinea: Security Forces Torture, Kill With Impunity
Pressemitteilung von Human Rights Watch in englischer Sprache

Chronologie der Stellungnahmen des KV Dortmund

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