Ausländerbehörde Dortmund, Kaiserstr. 129.
Die Zentrale Ausländerbehörde in Dortmund ist vom 17. - 31. März 2006 Ort von so genannten Sammelanhörungen. Eine Delegation des Innenministeriums aus Guinea wird in dieser Zeit etwa 350 Flüchtlinge, die zurzeit in NRW, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz leben, befragen, um die jeweilige Identität der Personen festzustellen mit dem Ziel einer möglichst schnellen Abschiebung. Der KV Dortmund lehnt die Abschiebung von Flüchtlingen nach Guinea ab.
Guinea ist kein Rechtsstaat. Laut Aussage des deutschen Auswärtigen Amtes weist "die Menschenrechtslage in Guinea gravierende Defizite" auf: Fehlende Unabhängigkeit der Justiz, Straflosigkeit für Menschenrechtsübergriffe staatlicher Stellen, willkürliche Verhaftungen, Folter, Behinderungen der Oppositionsparteien. Seit 2001 werden wieder Todesurteile vollstreckt. Zudem sind Genitalverstümmelungen bei Frauen in Guinea übliche Praxis. Es darf nicht sein, dass von Deutschland aus Menschen in ein Land abgeschoben werden, in dem die Sicherheit von Leib und Leben nicht gewährleistet ist, stattdessen Folter oder sogar Tod drohen.
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