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Wir wollen temporäre Spielstraßen in Dortmund schaffen!

Was sind temporäre Spielstraßen? Temporäre Spielstraßen sind eine Möglichkeit den Straßenraum wieder als Lebensraum zu nutzen und insbesondere Kindern mehr Platz zum Spielen zurückzugeben. Straßenteile werden hierfür zu bestimmten, wiederkehrenden Terminen eigenverantwortlich von Anwohner*innen gesperrt; in dieser Zeit kann die Straße weder befahren noch beparkt werden. Diese Spielstraßen sind in anderen Städten bereits Realität (Beispiel: Köln1 und Berlin2). Interessierte Anwohner*innen haben hier die Möglichkeit sich zu organisieren und eine entsprechende Spielstraße bei der Stadt zu beantragen.

Welche Straßen eignen sich als temporäre Spielstraße? Es eignen sich besonders Nebenstraßen in Wohngegenden mit geringer verkehrlicher Bedeutung. Zudem dürfen die Straßen nicht Teil des ÖPNV-Streckennetzes sein und für den Zeitraum der Sperrung weder Lieferverkehr, noch die Zufahrt zu privaten Stellplätzen verhindern.

Mit dem Ziel temporäre Spielstraßen auch in Dortmund einzuführen, stellte die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den folgenden Antrag (Drucksache 18373-20-E2) in der Ausschusssitzung (Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie) am 02.09.2020:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Einrichtung temporärer Spielstraßen in Dortmund zu erstellen und dem Ausschuss vorzulegen.
  2. Vorrangig soll dabei in jedem der drei Innenstadtbezirke mindestens ein geeigneter Straßenabschnitt als temporäre Spielstraße ausgewiesen werden. Die entsprechenden Straßen sollen mindestens jeden Sonntagnachmittag für den Verkehr gesperrt und für spielende Kinder und ihre Familien freigegeben werden.
  3. Die Anwohner*innen sind in die Planungen einzubeziehen.
  4. Für die Umsetzung sind Kooperationen mit interessierten Anwohner*innen, Kinder- und Jugendverbänden, Spielinitiativen und ähnlichen Organisationen anzustreben.

Der Antrag wurde in der Sitzung vom 02.12.2020 (geschoben aus Sitzung vom 02.09.) einstimmig beschlossen (1 Enthaltung: Fraktion FDP/Bürgerliste).

In der diesbezüglichen Rückmeldung der Verwaltung in der Ausschusssitzung vom 23.06.2021 (Drucksache 18373-20-E4) wurde das Gutachten des Landes Berlin aufgegriffen, nach dem sich eine Kombination verschiedener Verkehrszeichen für die Anforderungen einer temporären Spielstraße verwenden lässt. Die Verwaltung erklärt, dass diese aber nur dann anzuordnen sind, “wenn dies aus verkehrlicher Sicht zwingend geboten ist.” Leider wird weiterhin behauptet: “Dieses Erfordernis besteht aber nicht.”

Irritierender ist die Behauptung, “[e]ine temporäre Spielstraße könne bei jüngeren Kinder[n] den Eindruck hinterlassen, dass sie generell auf der Straße spielen können.” Sowie die Folgerung, “[d]ie Straßenverkehrsbehörde hat daher aus Sicherheitsgründen die Einrichtung „Temporärer Spielstraße“ abgelehnt.”

Im Gegensatz dazu erklärte das Jugendamt, “[...] die Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“ in Dortmund [sei] aus Sicht des Jugendamtes sehr zu begrüßen. Gerade im innerstädtischen Bereich fehlt es vielfach an Bewegungs- und Aufenthaltsflächen zum Spielen für Kinder- und Familien.”

Der beschlossene Antrag wurde somit von der Verwaltung mit den folgenden Worten abgewiesen: “Aufgrund der aktuellen Stellungnahmen, die eine Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“ derzeit ausschließen, kann derzeit kein umfassendes Konzept zur Umsetzung von temporären Spielstraßen erstellt werden.”

Schlussendlich wird jedoch noch “[e]ine juristische Prüfung und Bewertung durch das Rechtsamt“ empfohlen.

Basierend auf dieser Handlungsempfehlung, stellte die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den folgenden Antrag (Drucksache 18373-20-E5) in derselben Sitzung:

  1. Das Jugendamt wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Rechtsamt eine juristische Prüfung und Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten für eine Machbarkeit von temporären Spielstraßen auf kommunaler Ebene zu erarbeiten.
  2. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist dem Rat in einer der kommenden Sitzungen gemeinsam mit dem Antrag zur Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung temporärer Spielstraßen zur Entscheidung vorzulegen.

Eine Antwort hierzu steht noch aus. Allerdings plant die Stadt Dortmund nun bereits eine Temporäre Spiel- und Aktionsstraße im Abschnitt der Humboldtstraße (zwischen Zufahrt Klinikparkplatz und Amalienstraße) für den Zeitraum zwischen 24.- 26.09.2021 einzurichten (leider wurde diese Veranstaltung in Anbetracht der hohen Auflagen der Corona-Schutzverordnung abgesagt).

Ein erster Schritt in die richtige Richtung - weitere müssen noch folgen!

Haben Sie Interesse an einer temporären Spielstraße in Ihrer Nachbarschaft?

  • Bei Fragen und Interesse kontaktieren Sie gerne unsere Ratsfraktion unter: fraktion@gruene-do.de
  • Bisher hat die Verwaltung der Stadt Dortmund noch kein Konzept — wie bereits in anderen Städten (Quellen: 1 2) vorhanden — zur konkreten Umsetzung vorgelegt.
  • Grundsätzlich ist die Organisation und Ausrichtung von temporären Spielstraßen jedoch immer unter Ausnutzung des Demonstrations- und Versammlungsrechts — als angemeldete Demonstration — möglich.

Stand: 01.08.2021

[1]: https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/umwidmung-von-strassen-zu-temporaeren-spielstrassen

[2]: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/artikel.851085.php


Ausführliche Informationen:

Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie:

  • Antrag - Drucksache 18373-20-E2
    • Gestellt in Sitzung am 02.09.2020 von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    • Einstimmig beschlossen (1 Enthaltung: Fraktion FDP/Bürgerliste) in Sitzung am 02.12.2020 (geschoben aus Sitzung vom 02.09.)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Einrichtung temporärer Spielstraßen in Dortmund zu erstellen und dem Ausschuss vorzulegen.
  2. Vorrangig soll dabei in jedem der drei Innenstadtbezirke mindestens ein geeigneter Straßenabschnitt als temporäre Spielstraße ausgewiesen werden. Die entsprechenden Straßen sollen mindestens jeden Sonntagnachmittag für den Verkehr gesperrt und für spielende Kinder und ihre Familien freigegeben werden.
  3. Die Anwohner*innen sind in die Planungen einzubeziehen.
  4. Für die Umsetzung sind Kooperationen mit interessierten Anwohner*innen, Kinder- und Jugendverbänden, Spielinitiativen und ähnlichen Organisationen anzustreben.

Begründung:

Der Kinderreport 2020 des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Draußenspielen von Kindern erleichtert werden muss.

Denn die Bedingungen dafür haben sich an vielen Stellen verschlechtert. Die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie verschärfen darüber hinaus aktuell auch auf vorhandenen Spielplätzen die Nutzungsmöglichkeiten. Kinder und Familien benötigen deshalb insbesondere in den verdichteten Innenstadtbezirken mehr Platz für Spiel und Bewegung.

Eine Möglichkeit ist dabei gerade in Großstädten die Einrichtungen temporärer Spielstraßen direkt vor der Haustür vieler Kinder. Dabei wird die Straße an einzelnen Tagen z. B. einmal pro Woche oder pro Monat für den Autoverkehr gesperrt und für das Spielen freigegeben. Eine Spielstraße bietet dabei ganz andere Möglichkeiten als ein gerätelastiger Spielplatz – etwa Platz zum Fahrrad-, Inliner- und Rollerfahren oder für Straßenspiele und Kreidebilder.

Zusätzlich bietet eine Spielstraße die Möglichkeit, mit Klappstuhl und Kaffee mit Nachbar*innen ins Gespräch zu kommen und damit nachbarschaftliche Beziehungen im Bezirk zu stärken. Ein weiterer Vorteil: Da temporäre Spielstraßen keinen Umbau erfordern, entstehen fast keine Kosten.

In anderen Städten wie z. B. in Berlin und Freiburg gibt es bereits vielfältige Erfahrungen, die man für die Erstellung eines Spielstraßen-Konzepts nutzen kann. Das gilt auch für das Engagement und die Einbeziehung einzelner Gruppen. So entstehen aktuell auch in Dortmund einzelne Initiativen für temporäre Spielstraßen z.B. durch Student*innen der Raumplanung an der TU, die eine Aktion im Stadtbezirk Innenstadt-West organisieren…

Frau Gövert (Bündnis 90/ Die Grünen) berichtete über die Erfahrungen mit den drei Spielstraßen, die im Sommer in den drei Innenstadtbezirken organisiert wurden. Diese wurden sehr gut angenommen.

Herr Barrenbrügge (CDU) zeigte Bedenken bezüglich der Straßensperrungen, würde aber der Erstellung eines Konzeptes zustimmen und bat darum dies auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis zu geben, damit dieser in den Prozess involviert ist.


  • Antwort der Verwaltung & Handlungsempfehlung - Drucksache 18373-20-E4
    • Sitzung am 23.06.2021

Rechtliche Situation

Die Straßenverkehrsordnung sieht Temporäre Spielstraßen nicht vor. Im Land Berlin wurde 2017 ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zu dem Schluss kommt, den § 31, Abs. 1 Satz 2

Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Grunde zu legen. Hier ist nur von einzelnen Spielarten die Rede, es besteht aber kein Grund, nicht sämtliche Spielarten in einer dafür ausgewiesenen Straße erlaubnisfähig zu machen. Bei der konkreten Absperrung einer Straße zur Umwandlung in eine Temporäre Spielstraße wird das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) genutzt, mit Verwendung des Zusatzzeichens 1010-10 (Spielende Kinder). Die Gültigkeit wird durch ein weiteres Schild auf den jeweiligen Spielzeitraum beschränkt.

Situation in Dortmund

Zur rechtlichen Absicherung der „Temporären Spielstraßen“ wurde der FB 66/2 Verkehrsregelung, um eine fachliche Einschätzung gebeten.

Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:

  • Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs kommt nicht in Betracht.
  • Normale Straßen entsprechen nicht den Anforderungen der STVO, eine Ausweisung als temporäre Spielstraße ist nicht möglich.
  • Es besteht die Möglichkeit, das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu verwenden mit dem Zusatzzeichen 1010-10 (Kinderspiele auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen erlaubt). Diese sind aber nur dann anzuordnen, wenn dies aus verkehrlicher Sicht zwingend geboten ist. Dieses Erfordernis besteht aber nicht.
  • Eine temporäre Spielstraße könne bei jüngeren Kinder den Eindruck hinterlassen, dass sie generell auf der Straße spielen können. Schon wegen dieser Gefahr, kann eine solche Anordnung nicht verantwortet werden.

Die Straßenverkehrsbehörde hat daher aus Sicherheitsgründen die Einrichtung „Temporärer Spielstraße“ abgelehnt.

Das Polizeipräsidium Dortmund kommt nach Anfrage zu einer gleichlautenden Einschätzung.


Prüfung von Handlungsmöglichkeiten

Die Fraktion Bündnis90/die Grünen und eine Initiative haben in 2020 „Temporäre Spielstraßen“ modellhaft durchgeführt. Die rechtliche Grundlage war hier zum einen das Ausüben des Demonstrationsrechts und zum anderen das Ausüben des Versammlungsrechts.

Versammlungsgesetz:

Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedermann ist jeder, der Träger eines der in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte sein kann. Im weitesten Sinn kann der Staat, als Gesetzgeber, Rechtsprecher und Verwalter nicht grundrechtsfähig sein. Er ist per Definition

Adressat der Grundrechte und als solcher beauftragt, die geschützten Freiräume der grundrechtsfähigen Personen zu achten und sicherzustellen.

Darunter fallen ebenso:

  • Die selbständigen Länder, Gemeinden, Kammern, Landkreise, Beamte (Amtsträger) in Vollziehung und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, als Vertreter der Exekutivgewalt und der Legislative.
  • Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die Nutzung des Demonstrations- und oder Versammlungsrechts entfällt somit für eine Kommune.


Einschätzung aus Sicht des Jugendamtes

Grundsätzlich ist die Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“ in Dortmund aus Sicht des Jugendamtes sehr zu begrüßen. Gerade im innerstädtischen Bereich fehlt es vielfach an Bewegungs- und Aufenthaltsflächen zum Spielen für Kinder- und Familien. Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Konzept und die praktische Umsetzung wäre, dass die betroffenen Einwohner*innen die Idee mehrheitlich unterstützen und dies in Form einer Anwohner*innen- und Bürger*innenbeteiligung auch problemlos durchführen können. Hierbei ergeben sich viele Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten mit freien Trägern, Initiativen sowie Vereinen und Verbänden.

Damit das bürgerschaftliche Engagement neben Verbesserungen des nachbarschaftlichen Miteinanders auch zu einer verbesserten Situation im Quartiersraum führt, ist bei der Umsetzung eine einfache Antragsstellung und eine fachliche Unterstützung durch die zu beteiligenden Verwaltungsbereiche und Behörden erforderlich.


Ausblick und Handlungsempfehlung

Aufgrund der aktuellen Stellungnahmen, die eine Einrichtung von „Temporären Spielstraßen“ derzeit ausschließen, kann derzeit kein umfassendes Konzept zur Umsetzung von temporären Spielstraßen erstellt werden.

Eine juristische Prüfung und Bewertung durch das Rechtsamt ist zu beauftragen, um die rechtlichen Möglichkeiten für eine Machbarkeit auf kommunaler Ebene zu prüfen. Weiterhin ist aus Sicht des Jugendamtes zum Thema „Temporäre Spielstraßen“ eine stadtpolitische Grundsatzentscheidung erforderlich.

Daher ist der Sachverhalt mit der rechtlichen Stellungnahme von FB 30 zur weiteren Beschlussfassung in den Verwaltungsvorstand und ggf. daran anschließend in den Rat einzubringen.


  • Folgeantrag - Drucksache 18373-20-E5
    • Gestellt in Sitzung am 23.06.2021

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den folgenden Antrag:

  1. Das Jugendamt wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Rechtsamt eine juristische Prüfung und Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten für eine Machbarkeit von temporären Spielstraßen auf kommunaler Ebene zu erarbeiten.
  2. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist dem Rat in einer der kommenden Sitzungen gemeinsam mit dem Antrag zur Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung temporärer Spielstraßen zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Siehe Handlungsempfehlung in der Stellungnahme der Verwaltung.


Kontakt zu GRÜNEN Ratsmitglieder im Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie:

Britta Gövert britta.goevert@gruene-dortmund.de

Pia Soldan-Bank pia.soldan@gruene-dortmund.de


AKTUELLE PLÄNE DER STADT DORTMUND FÜR AKTIONEN IM STRAßENRAUM IM SEPTEMBER UND OKTOBER

die Stadt Dortmund hat sich mit dem Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. Eine der 16 Maßnahmen des Förderprojektes befasst sich mit Nahmobilitätskonzepten für das Brügmannviertel und das Klinikviertel. Bestandteil dieser Nahmobilitätskonzepte ist die Neuordnung des Parkens und die Definition von Maßnahmen zur Förderung der emissionsfreien Mobilität im Quartier.

Darüber hinaus legt die Stadt Dortmund großen Wert auf das Thema Dialog und Beteiligung. Gemeinsam mit der Bevölkerung und den Akteur*innen im Beispielraum Klinikviertel sollen daher temporäre Maßnahmen zur Nach- und Umnutzung von Parkraum ausgedacht und als Stadtexperiment umgesetzt werden.

Unter dem Motto ParkRaum=MeinRaum ist in einem ersten Schritt mit Akteur*innen aus der Humboldtstraße (wie FABIDO-Kita Humboldtstraße, Theater FletchBizzel, Klinikum Dortmund) Vertreter*innen der Stadtverwaltung, mit Verkehrsinitiativen wie ADFC und VCD, dem von der Stadt beauftragten Planungsbüro sowie unter Moderation des Zukunftsnetz Mobilität NRW das Stadtexperiment in zwei Workshops entwickelt worden. Das Projektteam Emissionsfreie Innenstadt hat auf Grundlage der Diskussion in den zwei Workshops folgende Umsetzungsideen ausgearbeitet:

1. Stadtterrassen

Beispielgebend für andere Straßen im Quartier und in anderen Quartieren soll auf vorhandenen Parkplätzen, Stadtmobiliar (sog. Stadtterrassen) mit Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Pflanzbeeten etc. aufgestellt werden, welches die Stadtverwaltung sich beim Zukunftsnetz Mobilität NRW für fünf Wochen ausleihen kann. Verschiedene Elemente sollen zum Einsatz kommen und für fünf Wochen – beginnend am Mo. 20.09.2021 bis zum Ende der Herbstferien (25.10.) – auf Parkplätzen im Straßenraum aufgestellt werden. Es entfallen in diesem Zeitraum voraussichtlich 5-6 Stellplätze. Auf diese werden dann für den Zeitraum Sitz- und Pflanzmodule, Picknicktische oder Fahrradständer aufgestellt. Die Stadtterrassen können dazu dienen, der Bevölkerung die Möglichkeiten der Umgestaltung des Straßenraums durch ein Reallabor zu verdeutlichen, etwaige Vorbehalte gegen Veränderung zu entkräften sowie die Aufenthaltsqualität und die emissionsfreie Mobilität zu fördern.

Der Zeitpunkt ist deshalb so gewählt, weil vom 16.09.-22.09. die Europäische Mobilitätswoche stattfindet, in der eine Vielzahl an Maßnahmen und Aktionen zur Förderung der klimafreundlichen Mobilität stattfinden.

2. Temporäre Spiel- und Aktionsstraße (leider wurde diese Veranstaltung in Anbetracht der hohen Auflagen der Corona-Schutzverordnung abgesagt, Stand 16.08.2021)

Der Abschnitt der Humboldtstraße zwischen Zufahrt Klinikparkplatz und Amalienstraße soll temporär (voraussichtlich von Fr. 24.09 bis So. 26.09. im Anschluss an die Europäische Mobilitätswoche) gesperrt werden. Die Kita, die Anwohner*innen, das Theater und andere Akteur*innen sollen dann den vom motorisierten Straßenverkehr befreiten Raum für andere Zwecke nutzen und in den 2-3 Tagen Aktionen durchführen. Mit dem Klinikum Dortmund laufen Gespräche, um auch den Mitarbeiter*innenparkplatz des Klinikums unter dem Stichwort "Spielplatz statt Parkplatz" mitnutzen zu können. Die Stadtterrassen können für die temporäre Spielstraße integriert werden. Ein Straßenfest rund um diesen Abschnitt der Humboldtstraße kann die Spielstraße ergänzen. Gleichzeitig kann rund um die temporäre Spielstraße eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum laufenden Nahmobilitätskonzept Klinikviertel erfolgen. Ein entsprechender Regieplan wird vom beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet. Eine Vorabinformation und Einbindung der Anwohner*innen ist vor Ort am 18.08.21 um 18 Uhr am Alfons-Spielhoff-Platz geplant.

Sind Sie interessiert, sich an der Inszenierung der Stadtterrassen zu beteiligen? Können Sie Kontakt zu weiteren Akteur*innen im Klinikviertel herstellen? Wollen Sie über den laufenden Prozess informiert bleiben?

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Franziska Kirschner oder David Madden vom beauftragen Ingenieurbüro Planersocietät (kirschner@planersocietaet.de bzw. madden@planersocietaet.de; Telefon: 0231/589696-22).

Termine zur Wahl
Perspektiven in der Pandemie - Kinder und Jugendliche aus NRW in Corona-Zeiten
mit Lamya Kaddor und Anke Weber (Bundestagskandidatinnen)
Mi., 25.08.2021, 19.00 Uhr
online

Nachhaltiges Investment - Online-Diskussion mit Sven Giegold MdEP, Jan Köpper, Manfred Rauschen und Anke Weber
Di., 31.08.2021, 18.30 Uhr
online

Open-Air-Kino mit Daniel Freund, MdEP, und Anke Weber, Bundestagskandidatin in Dortmund II
Mi., 08.09.2021, 18.00 Uhr
Reinoldikirchplatz

Demo gegen Ausweitung der Betriebszeiten am Flughafen
So., 12.09.2021, 12.00 Uhr
Flughafen Dortmund
Chaussee, am Flughafentower, Dortmund

Infostand zur Bundestagswahl
mit Anke Weber, Bundestagskandidatin im Wahlkreis Dortmund II, von 14-15.30 Uhr und Markus Kurth, Bundestagskandidat im Wahlkreis Dortmund I, von ca. 14.30-16.30 Uhr
Mi., 22.09.2021, 12.00 Uhr
17:00
Kleppingstr./Europabrunnen, Dortmund

Meldungen zur Wahl
23.06.2022 Kreisverband
Die Grüne Jugend hat einen neuen Vorstand

Bei der Jahreshauptversammlung am 22.06.2022 hat die Grüne Jugend einen neuen Vorstand gewählt.

16.05.2022 Kreisverband
DANKE FÜR IHRE STIMME!

Das Ergebnis der Landtagswahl am 15. Mai ist unser bisher bestes in NRW und auch hier in Dortmund. Das war unser erklärtes Wahlziel und wir haben es eindrucksvoll erreicht. Dies ist eine große Gemeinschaftsleistung.

Vielen Dank an alle Wähler*innen, die uns GRÜNE in NRW mit Mona Neubaur an der Spitze mit diesem enormen Vertrauensvorschuss ausgestattet haben!

07.09.2021 Kreisverband
Kreisverband Dortmund vergab Voten für die Landesliste zur Landtagswahl 2022

Schon vor der Bundestagswahl gilt es Vorbereitungen für die Landtagswahl 2022 zu treffen: Auf der Mitgliederversammlung am 2. September haben Katrin Lögering und Michael Röls die beiden ersten Voten für die Landesliste erhalten. Die zweiten Voten gingen an Jenny Brunner und Armel Djine,


 
 
 
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